Bankrecht
Zum Bankrecht zählt weiter das „investment banking“, also das Kapitalanlagerecht (z.B. Beratungshaftung, Prospekthaftung), aber auch das Emissionsgeschäft (z.B. Prospekterstellung, öffentliche Angebote von Wertpapieren), das Konsortialgeschäft, Rechtsfragen der Derivatgeschäfte (z.B. Swaps) oder der Kommunal-finanzierung.
Kapitalanlagerecht
Rechtsfragen aus den Bereichen Kapitalanlagerecht sowie Bankrecht werden In unserem Büro durch Dr. Heinze betreut, da er seit Jahren über einschlägige Expertise verfügt.
Insbesondere ist aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts zu nennen der Telekom-Prozess, in dem Dr. Heinze eines von 10 Verfahren bearbeitet, die derzeit beim OLG Frankfurt/Main im Rahmen des Verfahrens nach dem KapMuG anhängig sind. Weiter ist zu nennen ein Verfahren aus dem Bereich der Kommunalfinanzierung, in dem Dr. Heinze das bundesweit erste Schadenersatzverfahren im Zusammenhang mit Swapge-schäften erfolgreich bearbeitete.
Expertise ist schließlich auch auf dem Gebiet des öffentlichen Angebots von Wertpapieren vorhanden, namentlich im Bereich der Entwicklung von Angebotsprospekten und Kapitalan-lageinstrumenten.
Ansprechpartner
Dr. Stephan Heinze, LL.M.oec.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: +49 (0) 391-50 96 07-33
E-Mail: heinze@rae-pgh.de
Theresa Jürgens
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: +49 (0) 391-50 96 07-44
E-Mail: juergens@rae-pgh.de
Dr. Hans-Michael Otto
Telefon: +49 (0) 391-50 96 07-33
E-Mail: otto@rae-pgh.de