Miet- und WEG-Recht
Im Bereich des Wohnraum- wie auch Gewerberaummietrechtes wechselt die Rechtsprechung häufig. Es sind gerade in den letzten Jahren zahllose Mietvertragsklauseln der richterlichen Prüfung zum Opfer gefallen. So hat es seit der Mietrechtsreform am 01.09.2001 eine Vielzahl von Entscheidungen gegeben, die eine Reihe von inMietverträgen bis dahin verwandten Klauseln für unwirksam erklärt haben. Umso wichtiger ist es, bereits vor Abschluss eines Mietvertrages überprüfen zu lassen, ob der vorgesehene Vertrag vorteilhaft ist und die verwandten Regelungen nach der höchst richterlichen Rechtsprechung zulässig sind.
Gerade bei Gewerberaummietverträgen, welche regelmäßig als Zeitmietverträge für einen längeren Zeitraum fest abgeschlossen werden, ergeben sich häufig Formfehler, die dazu führen, dass ein Mietvertrag nach den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann, obwohl dies aufgrund der zeitlichen Befristung ursprünglich nicht gewollt gewesen ist. Hierzu hat sich in den letzten Jahren gleichfalls eine umfangreiche Rechtsprechung herauskristallisiert.
Es ist somit wichtig, dass bei Abschluss des Mietvertrages ein aktueller Informationsstand vorherrscht um Fehler, welche beispielsweise zu einer Formunwirksamkeit des Vertrages führen können, zu vermeiden.
Wir prüfen Ihre Mietverträge kurzfristig, damit Sie hierdurch Sicherheit gewinnen und sich richtig und vorteilhaft verhalten.
Ansprechpartner
Carsten Günther
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Telefon: +49 (0) 391-50 96 07-22
E-Mail: guenther@rae-pgh.de
Felix Backert
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Telefon: +49 (0) 391-50 96 07-46
E-Mail: backert@rae-pgh.de